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Pflegeberatung nach §7a und §45SGB XI

 

Feststellung des Pflegebedarfs: (§14 SGB XI) zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung:

Bei einem persönlichen Besuch erfasse und dokumentiere ich die benötigten, stetig wiederkehrenden Pflegeaufwände. Erfasse die Möglichkeiten zur Selbsthilfe, erkläre Ihnen das Pflegetagebuch, erstelle einen Pflegeplan und prüfe den Bedarf an Hilfsmitteln und ggf. weiteren Maßnahmen.

 

Begleitung bei der MDK - Begutachtung

Bei anstehender Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) stehe ich Ihnen persönlich zur Seite und erstelle ein Protokoll des Ablaufs. 

 

Überprüfung von Gutachten / Bescheiden:

Gutachten/Bescheide prüfe ich im Detail auf sachliche und fachliche Richtigkeit sowie auf ihre Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Pflegebedarf. 

 

Einlegen eines Widerspruchs gegen ablehnende Bescheide:

Gegen ablehnende Bescheide bezüglich der Pflegestufe, der erforderlichen Hilfsmittel, der Umbaumaßnahme usw. sieht das Sozialrecht das Widerspruchsverfahren vor. Nach persönlicher schriftlicher Pflegebedürftigkeits- und Hilfsmittelbedarfsermittlung, Auswertungen der vorhandenen Unterlagen und ggf. Akteneinsicht, erstelle ich einen fachlich fundierten Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid. 

 

Ermittlung des Hilfsmittelbedarfs (§ 40 SGB XI)

Bei einem persönlichen Besuch erhebe ich, in Zusammenarbeit mit der pflegebedürftigen Person und deren Pflegeperson/en den Bedarf an pflegeerleichternden Hilfsmitteln. Zum Beispiel: Rollstuhl, Rollator, Inkontinenzmaterial oder Einmalhandschuhe usw. Auf Wunsch übernehme ich die Beantragung des ermittelten Bedarfs bei der zuständigen Stelle.

 

Ermittlung Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI)

Bei einem persönlichen Besuch prüfe ich vor Ort, in Absprache mit den an der Pflege beteiligten Personen, die Notwendigkeit einer Umbaumaßnahme z. B. schaffen eines ebenerdigen Duschzugangs, erforderliche Türverbreiterung, Einbau eines Treppenliftes usw. 

 

Pflegeberatung / Pflegeschulung § 45 SGB XI (in Absprache mit der Krankenkasse auch MH Kinaesthetics möglich).

Der geliebte Angehörige wird pflegebedürftig nach Hause entlassen. Ich helfe Ihnen bei der Vorbereitung des Zimmers, der Anschaffung der erforderlichen Hilfsmittel und unterstütze Sie fachlich bei der Einstellung auf die neuen Umstände. Ziel ist es Ihnen und Ihrem Angehörigen trotz Pflegebedürftigkeit eine eigenständige Lebensführung in Ihren eigenen vier Wänden zu ermöglichen und die Pflegepersonen zu entlasten. Grundsätzlich gilt es alle pflegeerleichternden Maßnahmen in der häuslichen Pflege- Versorgung auszuschöpfen und diese zum Wohle der Pflegebedürftigen und der Pflegenden zu nutzen. 

 

Beratung bei der Auswahl des Dienstleisters von häuslicher Pflege- Kurzzeit- oder Verhinderungspflege sowie ggf. der vollstationären Pflegeeinrichtung

Ich unterstütze Sie bei der Suche nach einem passenden häuslichen Pflegedienst oder einer auf Ihre Bedürfnisse spezialisierten vollstationäre Pflegeeinrichtung. Ebenso unterstütze ich Sie bei der Auswahl einer Kurzzeitpflegeeinrichtung oder einer vorübergehenden Verhinderungspflege.

 

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